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Nachname der Mutter kann nun auch auf das Kind übertragen werden
Neugeborene dürfen ab sofort auch nur den Nachnamen der Mutter tragen. Das Kassationsgericht in Rom hat die diesbezügliche bestehende Regelung der Vergabe von Nachnamen bei Kindern neu definiert...
Die Entscheidung des Kassationsgerichts beruht auf dem Fall eines Vaters, der seinen Sohn erst Jahre nach der Geburt anerkannt hat. Dabei forderte der Mann jedoch, dass das Kind seinen Nachnamen und nicht jenen der Mutter trage. Nachdem das Gericht in Neapel in erster Instanz diese Forderung abgelehnt hatte, wurde das Urteil jetzt vom höchsten Gericht in Rom bestätigt.

Die Kassation hat zudem den Gesetzgeber aufgefordert, die Vergabe des Nachnamens gesetzlich zu regeln. In Italien ist es bisher Praxis, aber kein Gesetz, dass ein Kind den Namen des Vaters trägt. Laut Artikel 262 des Zivilrechts trägt ein Neugeborenes den Namen jenes Elternteiles, der das Kind zuerst anerkennt. Wenn der Vater das Kind erst später anerkennt, kann das Kind den Namen des Vaters annehmen. Es muss jedoch nicht.

Italien hinkt in dieser Frage anderen europäischen Ländern hinterher. In Spanien, Deutschland und Frankreich kann ein Kind - laut Gesetz - den Nachnamen der Mutter und des Vaters tragen. In diesen Ländern ist es jedoch auch möglich, dass sich die Eltern auf einen Namen einigen.