Wer demnach um eine Studienbeihilfe, die Gebühren-Rückerstattung oder eine Reisespesenvergütung ansuchen möchte, muss über einen Internet-Zugang, eine E-Mail-Adresse und einen persönlichen Account verfügen. Letzterer besteht aus einem Benutzernamen und einem Passwort.
Für all diejenigen, die bereits in den letzten Jahren den bequemen Weg des Online-Ansuchens gewählt haben, gilt nach wie vor der damals ausgegebene Account. All diejenigen, die in diesem Jahr erstmals ansuchen, müssen einen solchen Account erst beantragen. Dafür müssen sie - ein einziges Mal für die gesamte Dauer ihres Studiums - im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen vorstellig werden (Parteienverkehr: montags bis freitags 9.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr). Nach Vorlage eines gültigen Personalausweises, der Steuernummer und einer E-Mail-Adresse wird ein persönlicher Account für die Studenten angelegt und der Weg zum Online-Ansuchen steht offen.
Wer Informationen zu den Förderungsmaßnahmen braucht, wird auf der Homepage des Landesamts für Hochschulförderung (
www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung) fündig oder kann sich auch in Sachen Online-Antragstellung an die Telefonnummer 0471 413304 wenden. Zudem gibt's die besagten Informationen per E-Mail, und zwar unter
hochschulfoerderung@provinz.bz.it. Schließlich steht auch die Südtiroler Hochschülerinnenschaft (sh) für Beratung und Information zur Verfügung (Schlernstrasse 1 in Bozen, Tel. 0471 974614, Web:
www.asus.sh, E-Mail:
bz@asus.sh).