Die befristeten Arbeitsverträge sind im Zeitraum zwischen Juni und Oktober für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens vierzehn Wochen möglich. Vertragspartner können Schüler von Gymnasien, berufsbildenden Oberschulen, und Berufsschulen sowie Universitätsstudenten und Maturanten sein, die im Herbst ein Universitätsstudium beginnen.
Berechnungsgrundlage für die Bezahlung sind die kollektivvertraglich festgelegten Entlohnungen für qualifizierte Mitarbeiter der jeweiligen Kategorie ohne Prämien. Nach dem ersten Schuljahr erhalten die Jugendlichen 55 Prozent davon, nach dem zweiten Schuljahr 65 Prozent, vom dritten Schuljahr bis zur Matura 75 Prozent, Universitätsstudenten erhalten 85 Prozent. Für alle Punkte, die im Abkommen nicht ausdrücklich geregelt werden, gelten die nationalen Kollektivverträge.
Detaillierte Informationen und Formulare sind auf der Homepage der Abteilung Arbeit unter
www.provinz.bz.it/arbeit erhältlich.