Eine ganze Reihe von Hilfen bietet das Land den Südtiroler Studenten. So werden Studienbeihilfen ausgezahlt, Studiengebühren rückerstattet, Reisespesen vergütet, Wohnmöglichkeiten und Mensen geboten. Wer ansuchen darf, wie die Ansuchen ablaufen, welche Termine einzuhalten sind, welche Ansprechpartner es gibt und wo man nähere Informationen einholen kann, listet die Broschüre "Recht auf Bildung" möglichst umfassend auf.
Die Broschüre "Recht auf Bildung" ist kostenlos in der Dienststelle für Hochschulförderung und Universität in der Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen erhältlich. Sie kann aber auch im Web unter folgender Adresse bestellt werden:
www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/4001/publ/publikationen_d.asp