Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für alle Eltern, insbesondere für die Mütter eine große Herausforderung. Wenn das Kind mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung zur Welt kommt, ist es noch viel schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich. Daher ist es umso wichtiger, so die Regionalassessorin Martha Stocker, für diese Mütter die Lücken der rentenmäßigen Absicherung abzufedern. Aus den Erfahrungsberichten der Arbeitskreis Eltern Behinderter schöpfend hat man bereits 2005 versucht, sowohl mit dem Familiengeld, das in diesen Fällen bereits ab dem 1. Kind und ohne Altersbeschränkung ausbezahlt wird, den Eltern finanziell unter die Arme zu greifen, aber auch durch die Einführung der Rentenbeiträge für die Pflegezeiten.
Wenn Kinder zur Gänze zuhause gepflegt werden, dann stehen ihnen bis zu 3.500 Euro für die rentenmäßige Absicherung zu; 1750 Euro, wenn sie in Strukturen oder Schulen sind. Hier soll in Zukunft unabhängig vom Besuch einer Schule oder Struktur der Betrag von 3.500 Euro gewährt werden. Gleichzeitig wird vorgesehen, dass solange die Kinder nicht eine Struktur, wie Kindergarten, Schule u.a. besuchen können, der rentenabsichernde Beitrag auf 6.000 Euro (bei freiwilliger Weiterversicherung) erhöht wird. Wenn die Kinder eine Struktur besuchen, erhalten sie immer noch den Beitrag von 3.500 Euro.
Besprochen wurde auch die Neueinstufung in die vier Pflegestufen lt. Pflegesicherungsgesetz, von der auch die Kinder betroffen sind, die bislang das Begleitgeld und/oder das Hauspflegegeld erhalten haben. Mit Hilfe der ExpertInnen Heidi Wachtler und Ute Gebert wurde versucht, die Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der regionalen Maßnahmen abzuschätzen. Die Abänderung des regionalen Familienpaketes steht noch diesen Monat an, die Einstufung der Kinder vonseiten des Landes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, da diese mit weiter reichenden Kriterien erfasst werden sollen. Daher hat man sich darauf geeinigt, dass beispielsweise für die rentenmäßigen Beiträge der Pflegezeiten vorerst die 3. und 4. Pflegestufe berücksichtigt wird, in einem zweiten Moment - je nach den ersten Erfahrungswerten, den finanziellen Möglichkeiten und auch abhängig davon, wie die regionalen Maßnahmen angenommen werden – hätte Stocker den Wunsch, auf die 2. Pflegestufe auszudehnen.
Das regionale Familienpaket wird in der nächsten Woche im Regionalrat behandelt.