Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Richard Theiner einen Gesetzesentwurf genehmigt, der die Bevölkerung vor Abhängigkeitserkrankungen schützen und den übermäßigen Konsum von abhängig machenden Substanzen einschränken soll. Doch auch Abhängigkeiten wie etwa das Glücksspiel werden im Gesetzesentwurf behandelt...
Was den Alkohol betrifft, so enthält der Entwurf eine Reihe neuer Regelungen. So müssen alkoholische Getränke in Geschäften und Supermärkten getrennt von nicht alkoholischen verkauft werden. Auch muss ein Schild explizit auf das Verbot der Verabreichung und des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Minderjährige unter 16 Jahren hinweisen. Bei öffentlichen Veranstaltungen müssen die Organisatoren dafür sorgen, dass mindestens zwei Arten nicht alkoholischer Getränke zu einem niedrigeren Preis angeboten werden, als die alkoholischen. Verboten ist jegliche Form von Werbung für alkoholische Getränke, sofern sie in Zeitungen und Zeitschriften erscheint, die spezifisch an Minderjährige gerichtet sind, ebenso jene in Kinosälen bei der Vorführung von Filmen für Minderjährige. Weiters ist die Bewerbung von alkoholischen Getränken im Radio und im Fernsehen in der Zeit von 16 bis 19 Uhr untersagt.
Nicht zuletzt wird den Bürgermeistern in dieser Angelegenheit mehr Spielraum eingeräumt: Mittels eigener Verordnung können sie zeitlich begrenzte Regelungen zur Einschränkung des Alkoholkonsums und zur Bewerbung der alkoholischen Getränke in der Gemeinde erlassen, beispielsweise bei Sportveranstaltungen.