Folgende Änderungen wurden beschlossen:
- die Einführung des regionalen Familiengeldes für das 1. Kind, das für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes ausgezahlt wird und nach Einkommen gestaffelt ist. Die Einkommensstufen wurden der Inflationsrate angepasst; ebenso sollen dies die Familiengelder werden
- das Familiengeld wurde auch auf FreiberuflerInnen ausgeweitet
- die Erziehungszeiten wurden 3.500 Euro auf 6.000 Euro für diejenigen erhöht, die während der ersten drei Lebensjahre des Kindes eine freiwillige Weiterversicherung bei einer Pflichtversicherung leisten. Ist die jährlich ans NISF/INPS geschuldete Summe höher als 3.500 Euro, erhöht sich der Betrag bis zur geschuldeten Summe bis höchstens 6.000 Euro. Für jene, die in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, bleibt der bisherige Betrag von 3.500 Euro aufrecht.
- Wer innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes wieder eine Tätigkeit in Teilzeit aufnimmt, sieht zwei Neuerungen entgegen:
1.) Der Beitrag wird nun für 24 Monate innerhalb des 3. Lebensjahres bzw. für 27 Monate gewährt, wenn der Vater mindestens 3 Monate Elternzeit in Anspruch nimmt.
2.) Seit 2006 gibt es die Möglichkeit, bei Teilzeit um Integration auf Vollzeit durch freiwillige Weiterversicherung beim NISF/INPS anzusuchen – dafür wird ein Betrag von bis zu 3.000 Euro gewährt. Wer bei Teilzeit in einen Zusatzrentenfonds einzahlt, erhält weiterhin 1.750 Euro.
- Der rentenmäßige Beitrag für Pflegezeiten 3.500 soll in Zukunft auch dann zustehen, wenn die Betreuten, sowohl minder- als volljährige, eine Struktur bzw. die Schule besuchen.
- Für Eltern behinderter Kinder wird der rentenabsichernde Beitrag für die Mutter bzw. den Vater für die ersten fünf Lebensjahre des Kindes auf 6.000 Euro erhöht.