Noch kaum Schwierigkeiten, so die Analyse der Landesregierung, bestünden in Sachen Bau und Kauf von Wohnungen, weil die Gesuche von Einwanderern um entsprechende Beiträge sich noch in sehr engen Grenzen hielten. Anders sehe die Situation beim Wohngeld aus. "Wir müssen die dafür zur Verfügung stehenden Mittel Jahr für Jahr erhöhen", so der Landeshauptmann, der als Anhaltspunkte die rund 18 Millionen Euro nannte, die die Landesregierung noch 2004 dafür bereit gestellt habe, und die über 26,6 Millionen Euro, die es bereits im Vorjahr gewesen seien.
Was die Aufteilung dieser Gelder betrifft, so seien im Jahr 2004 42 Prozent der Mittel an die deutsche, 30 Prozent an die italienische und 0,9 Prozent an die ladinische Sprachgruppe geflossen. Dazu kommen rund zwei Prozent, die EU-Bürger in Anspruch genommen hätten und rund 24 Prozent, die an Nicht-EU-Bürger geflossen seien. Im Jahr 2006 haben sich diese Anteile bereits wesentlich geändert, und zwar auf 37 Prozent (deutsch), 26 Prozent (italienisch), 0,8 Prozent (ladinisch), 3,1 Prozent (EU-Bürger) und 32 Prozent (Nicht-EU-Bürger).
"Auf Dauer können wir uns die Steigerungen beim Wohngeld nicht mehr leisten, weshalb wir Änderungen für Einheimische, ganz besonders aber für Nicht-EU-Bürger brauchen", so der Landeshauptmann.
Als erste Maßnahme wird ins Auge gefasst, beim Wohngeld eine Mindest-Ansässigkeit von einem Jahr festzuschreiben. Alternativ kann der Ansuchende auch -falls er nicht kontinuierlich in Südtirol gelebt und gearbeitet hat - eine Ansässigkeit und Beschäftigung von zwölf Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre vorweisen.
Maßnahme Nummer zwei betrifft diejenigen, deren Einkommen nicht reicht, um das Lebensminimum zu erreichen. Sie werden in Zukunft ihr Wohngeld nicht mehr von der Landesabteilung Wohnbau erhalten, sondern über die Grundfürsorge der Sozialdienste in den Bezirksgemeinschaften. "Wir konzentrieren damit die Fürsorge auf eine Stelle, anstatt auf zwei", so Durnwalder, "und noch dazu auf eine Stelle, die bestens über die jeweilige Situation Bescheid weiß." Nachdem Nicht-EU-Bürger die Grundfürsorge zunächst nur stufenweise ausgezahlt bekommen und erst ab dem fünften Jahr der Ansässigkeit in vollem Umfang, ergebe sich auch dadurch eine Ersparnis beim Wohngeld.
Die dritte Neuerung soll dagegen die Alleinstehenden treffen, diejenigen also, die keinerlei Partner oder Kinder zu Lasten haben. Für sie soll es das Wohngeld erst ab 50 Jahren geben und nicht - wie bisher - ab 23 Jahren. "Wir sind der Meinung, dass jeder Alleinstehende imstande sein sollte, sich die Miete für seine Wohnung selbst zu verdienen", so Durnwalder. Derzeit bekommen 8500 Personen das Wohngeld, 3000 davon sind Alleinstehende, 1500 wiederum unter 50 Jahre alt.
Änderung Nummer vier betrifft die Grundlage für die Berechnung des Wohngelds. Anstatt dieses auf eine Fläche von 50 Quadratmeter Grundbedarf plus 15 Quadratmeter pro Person in der Wohnung zu berechnen, wird der Grundbedarf auf 40 Quadratmeter gekürzt.
Fünfte Neuerung ist jene, nach der es keine hundertprozentigen Beiträge auf die Mieten mehr geben sollte. "Mindestens zehn Prozent vom Landesmietzins sollte jeder in der Lage sein, selbst zu bezahlen", so Landeshauptmann Durnwalder.
Und schließlich soll es für die Zuweisung von Sozialwohnungen genauso wie für die Ansuchen um Beiträge zum Bau oder Kauf von Wohnungen in Zukunft getrennte Ranglisten für Nicht-EU-Bürger geben. "Wir werden jeweils Anfang des Jahres die Mittel festlegen, die für die Beitragansuchen dieser Kategorie bereit gestellt werden, und gleichzeitig auch definieren, wie viele Wohnungen auf diese Rangordnung entfallen", so der Landeshauptmann.