Die elterliche Gewalt bleibt somit beiden Elternteilen vorbehalten. Wichtige Entscheidungen wie Schule, Erziehung und medizinische Versorgung des Kindes werden gemeinsam gefällt. Sollten die Eltern keinen Konsens finden, dann entscheidet der Richter.
Beide Elternteil müssen finanziell für die Kinder, proportional zu ihrem Einkommen, aufkommen. In Vergangenheit hat der Elternteil, dem die Kinder zugesprochen wurden, selbständig entschieden, wie er das ihm zugesprochene Geld verwaltet. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, kann zu einer Geldstrafe verpflichtet werden.
Der Elternteil, dem die elterliche Wohnung zugeordnet wurde, verliert das Recht darauf, wenn er wieder heiratet oder zusammenlebt. In Vergangenheit wurde die elterliche Wohnung jenem Elternteil zugesprochen, der das Sorgerecht hatte. Zudem wird die finanzielle Situation der jeweiligen Elternteile bei der Zuweisung berücksichtigt.
Beide Elternteile sind verpflichtet, das tägliche Leben der Kinder zu organisieren. In Vergangenheit war das die Aufgabe jenes Elternteils, dem das Kind zugesprochen wurde, also meist die Mutter.
In Vergangenheit wurde das Besuchsrecht genau geregelt und der Elternteil, dem die Kinder nicht zugesprochen worden waren, musste sich daran halten. Nun entscheiden die Eltern gemeinsam, wer, wann, wo und wie die Kinder bei sich behält. Gibt es keinen Konsens, entscheidet der Richter.
Der Richter kann nun verfügen, dass für volljährige, nicht erwerbstätige Kinder die Unterhaltszahlung auf einem eigenen Konto erfolgt.
Ab dem zwölften Lebensjahr entscheidet der Richter, ob das Kind vor Gericht angehört werden soll. Bei Kindern, die reif genug erachtet werden, kann das auch früher geschehen.