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Kostenlose Betreuung für Kinder Berufstätiger

Für alle berufstätigen Eltern gibt es gute Nachrichten: die bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (Ebk) bietet auch im heurigen Sommer eine kostenlose Kinderbetreuung für berufstätige Eltern von Kindern zwischen ein und elf Jahren an...

Die Kinderbetreuungsgutscheine können ab 15. Mai bei der Bilateralen Körperschaft beantragt werden. Voraussetzung für die Vergabe der Gutscheine ist der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses, der vom Arbeitgeber in Form einer Bestätigung ausgestellt werden muss, und die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die Bilaterale Körperschaft. Die Gutscheine gelten in den von der Körperschaft befugten Einrichtungen vom 19. Juni bis 9. September 2006. 
Die Bilaterale Körperschaft hat ihren Sitz beim Verband für Kaufleute und Dienstleister in Bozen, Tel. 0471-310503, E-Mail panhof@verband.bz.it.