Wer kann um Unterstützung ansuchen? Private, Körperschaften, Genossenschaften und Vereinigungen, die keine Gewinnabsicht verfolgen, können um eine Unterstützung ansuchen. Bedingung ist, dass die zuständige Gemeinde das Vorhaben positiv begutachtet.
Welche Projekte werden finanziert?
All jene Projekte werden finanziert,
- die dem konkreten Bedarf der Familien auf Ortsebene entsprechen
- die von einer pädagogisch qualifizierten Fachkraft geleitet werden
- die mit der Schule oder dem Kindergarten während des Unterrichtsjahres abgestimmt sind
- die sich auf mindestens zwei aufeinander folgende Wochen erstrecken, dabei mindestens zehn Tage umfassen, an denen mindestens zehn Kinder oder Jugendliche teilnehmen und an denen Gemeinden mitwirken, bzw. die von der Gemeinde, in der sie geplant und durchgeführt werden sollen, positiv begutachtet werden
Wo werden die Ansuchen eingereicht?
Die Ansuchen müssen beim Amt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht werden.
Wann werden die Ansuchen eingereicht?
Die Ansuchen können jederzeit eingereicht werden. Die Bearbeitung der Ansuchen erfolgt periodisch an drei Terminen (28. Februar, 15. Mai, 30. September).
Welche Unterlagen sind nötig?
Folgende Unterlagen müssen einem Ansuchen beigelegt werden:
- Gutachten der Gemeinde
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan – getrennt nach Eigenmittel, Sponsoring, Beiträge der Teilnehmer, gewünschte Landesfinanzierung
- Detaillierte Beschreibung des Projektes: Art der Tätigkeiten, Ort, Zeit, Rahmenbedingungen, verantwortliche Träger und eventuelle Mitträger, Name des pädagogischen Leiters, Anzahl der pädagogisch qualifizierten Mitarbeiter, voraussichtliche Anzahl der Kinder/Jugendlichen pro Angebot, Ausmaß des zu erwartenden Landesbeitrages und Antrag auf Auszahlung eines eventuellen Vorschusses
Welche Kosten werden berücksichtigt?
a) Personalkosten:
- Gehälter, Vergütung (für freie Mitarbeiter), Abfertigungen, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen
b) Verwaltungs- und Betriebskosten:
- Mieten und Nebenkosten: Strom, Heizung, Telefon, Reinigung, Müllabfuhr, etc.
- Öffentlichkeitsarbeit, Informationsblätter
- Druckerzeugnisse
- Haft- und Unfallversicherung
c) Tätigkeitsbezogene Kosten:
- Ankauf von Lehr- und Lernmittel und anderer spielerischer, didaktischer und pädagogischer Materialien, die für die Durchführung des Projektes erforderlich sind
- andere unbedingt erforderliche Ausgaben
d) Kosten für die Verpflegung der Kinder und der Aufsichtspersonen:
- nur für Projekte, die in den Sommermonaten oder in Orten ohne Schulausspeisung durchgeführt werden
Wie werden die Projekte bewertet?
Die Projekte werden von einer fünfköpfigen Fachkommission bewertet. Die Bewertung berücksichtigt folgende Schwerpunkte:
- pädagogische Qualität des Projektes
- Anteil der pädagogischen Fachkräfte
- Einklang mit dem örtlichen Bedarf
- Dauer des Projektes
- Anzahl der teilnehmenden Kinder oder Jugendlichen
- Einbindung der Kindergärten oder Schulen in Planung, Organisation und Durchführung
- Einbindung von Kindern mit Behinderung, Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus der Dritten Welt
- Anteil der Eigenmittel in der Finanzierung
Für jeden dieser Schwerpunkte wird eine bestimmte Punktanzahl vergeben und zwar insgesamt bis zu einem Maximum von 150 Punkten. Projekte, die mehr als 100 Punkte erreichen, wird ein Finanzierungsbeitrag im Höchstausmaß gewährt.