Schulen
Betreuungsangebote
Das Land Südtirol fördert den Aufbau eines Netzwerkes für eine pädagogisch qualifizierte Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der kindergarten- bzw. schulfreien Zeit. Dadurch sollen die Familien in ihren Kernaufgaben Kindererziehung und -ausbildung auf örtlicher Ebene unterstützt werden.
Welche Maßnahmen werden mit finanziellen Beiträgen von Seiten des Landes unterstützt?
  • Verlängerung des Stundenplans im Kindergarten: Kindergärten können ihren Stundenplan bis 18.00 Uhr verlängern, wenn mindestens 15 Eltern darum ansuchen. Eine Verlängerung des Stundenplanes um ein oder zwei Stunden (bis 16.00 Uhr) ist dann möglich, wenn zehn (in Ausnahmefällen sieben) Eltern darum ansuchen
  • Ganztagsschule: Eine Ganztagsklasse kann dann eingeführt werden, wenn mindestens 15 Einschreibungen pro Klasse vorliegen. Der Unterricht in der Ganztagsschule umfasst 40 Wochenstunden. Die Schülerinnen und Schüler müssen während der gesamten Unterrichtszeit anwesend sein. Die Projekte zur Nachmittagsbetreuung, die von Seiten der Kindergärten oder Schulen angeboten werden, werden vom Kindergarten- oder Schulpersonal begleitet und vom betreffenden Haushalt finanziert. Die Kostenbeteiligung der Familien liegt bei 33 %
  • Sommerkindergarten: Für eine Gruppe von mindestens 15 Kindern kann ein Kindergarten zwischen Anfang Juli und Mitte August ein Betreuungsangebot bieten. Genaue Informationen gibt es bei den jeweiligen Kindergärten und Schulen, im Schulamt und beim Amt für Schul- und Hochschulfürsorge
 
Förderung neuer pädagogischer Betreuungsangebote
Folgende Angebote werden mit Beiträgen bis zu 67 % aus dem Landeshaushalt unterstützt:
  • Projekte zur Betreuung von Kindergartenkindern im Sommer (Sommerkindergarten) 
  • Projekte zur Nachmittagsbetreuung in der schulfreien Zeit 
  • pädagogische Angebote zur Nachmittags- oder Sommerbetreuung von Privaten, öffentlichen Körperschaften oder Vereinen ohne Gewinnabsicht
Wer kann um Unterstützung ansuchen?
Private, Körperschaften, Genossenschaften und Vereinigungen, die keine Gewinnabsicht verfolgen, können um eine Unterstützung ansuchen. Bedingung ist, dass die zuständige Gemeinde das Vorhaben positiv begutachtet.

Welche Projekte werden finanziert?
All jene Projekte werden finanziert, 
  • die dem konkreten Bedarf der Familien auf Ortsebene entsprechen 
  • die von einer pädagogisch qualifizierten Fachkraft geleitet werden 
  • die mit der Schule oder dem Kindergarten während des Unterrichtsjahres abgestimmt sind 
  • die sich auf mindestens zwei aufeinander folgende Wochen erstrecken, dabei mindestens zehn Tage umfassen, an denen mindestens zehn Kinder oder Jugendliche teilnehmen und an denen Gemeinden mitwirken, bzw. die von der Gemeinde, in der sie geplant und durchgeführt werden sollen, positiv begutachtet werden

Wo werden die Ansuchen eingereicht?
Die Ansuchen müssen beim Amt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht werden.
   
Wann werden die Ansuchen eingereicht?
Die Ansuchen können jederzeit eingereicht werden. Die Bearbeitung der Ansuchen erfolgt periodisch an drei Terminen (28. Februar, 15. Mai, 30. September).

Welche Unterlagen sind nötig?
Folgende Unterlagen müssen einem Ansuchen beigelegt werden: 

  • Gutachten der Gemeinde 
  • Kostenvoranschlag 
  • Finanzierungsplan – getrennt nach Eigenmittel, Sponsoring, Beiträge der Teilnehmer, gewünschte Landesfinanzierung 
  • Detaillierte Beschreibung des Projektes: Art der Tätigkeiten, Ort, Zeit, Rahmenbedingungen, verantwortliche Träger und eventuelle Mitträger, Name des pädagogischen Leiters, Anzahl der pädagogisch qualifizierten Mitarbeiter, voraussichtliche Anzahl der Kinder/Jugendlichen pro Angebot, Ausmaß des zu erwartenden Landesbeitrages und Antrag auf Auszahlung eines eventuellen Vorschusses

Welche Kosten werden berücksichtigt?
a) Personalkosten: 

  • Gehälter, Vergütung (für freie Mitarbeiter), Abfertigungen, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen

b) Verwaltungs- und Betriebskosten: 

  • Mieten und Nebenkosten: Strom, Heizung, Telefon, Reinigung, Müllabfuhr, etc. 
  • Öffentlichkeitsarbeit, Informationsblätter
  • Druckerzeugnisse 
  • Haft- und Unfallversicherung

c) Tätigkeitsbezogene Kosten:

  • Ankauf von Lehr- und Lernmittel und anderer spielerischer, didaktischer und pädagogischer Materialien, die für die Durchführung des Projektes erforderlich sind 
  • andere unbedingt erforderliche Ausgaben

d) Kosten für die Verpflegung der Kinder und der Aufsichtspersonen:

  • nur für Projekte, die in den Sommermonaten oder in Orten ohne Schulausspeisung durchgeführt werden

Wie werden die Projekte bewertet?
Die Projekte werden von einer fünfköpfigen Fachkommission bewertet. Die Bewertung berücksichtigt folgende Schwerpunkte: 

  • pädagogische Qualität des Projektes 
  • Anteil der pädagogischen Fachkräfte 
  • Einklang mit dem örtlichen Bedarf 
  • Dauer des Projektes 
  • Anzahl der teilnehmenden Kinder oder Jugendlichen 
  • Einbindung der Kindergärten oder Schulen in Planung, Organisation und Durchführung 
  • Einbindung von Kindern mit Behinderung, Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus der Dritten Welt 
  • Anteil der Eigenmittel in der Finanzierung

Für jeden dieser Schwerpunkte wird eine bestimmte Punktanzahl vergeben und zwar insgesamt bis zu einem Maximum von 150 Punkten. Projekte, die mehr als 100 Punkte erreichen, wird ein Finanzierungsbeitrag im Höchstausmaß gewährt.