Spezifische Arbeitsverhältnisse
Für Frauen mit spezifischen Arbeitsverhältnissen, etwa Saisonarbeiterinnen, Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, Angestellte in der Landwirtschaft, Frauen mit untypischen und unbeständigen Arbeitsverhältnissen, gelten – abgesehen vom Mutterschaftsurlaub und der Freistellung bei Krankheit des Kindes – zum Teil Sonderregelungen.