Staat Italien
Mutterschaftsgeld des Staates
Das staatliche Mutterschaftsgeld ist eine einmalige finanzielle Leistung, die all jenen Frauen zusteht, die kein anderes Mutterschaftsgeld aufgrund einer Pflichtversicherung beziehen. Der Erhalt ist an das Familieneinkommen und -vermögen gebunden.
Wer hat Anrecht auf das staatliche Mutterschaftsgeld?
All jene Personen haben Anrecht auf das staatliche Mutterschaftsgeld, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 
  • Ansässigkeit in Italien, bzw. in Südtirol
  • eine Geburt, eine Adoption oder eine Anvertrauung vor einer Adoption 
  • kein Bezug eines anderen Mutterschaftsgeldes aufgrund einer Pflichtversicherung (außer wenn der Betrag unter jenem des staatlichen Mutterschaftsgeldes liegt) 
  • das jährliche Einkommen samt Vermögensbewertung darf die Höchstsumme von 29.596,45 Euro (für das Jahr 2005 und bei einer Familiengemeinschaft von drei Personen) nicht überschreiten. Die Grenze verschiebt sich bei zusätzlichen Familienmitgliedern nach oben 
  • italienische oder EU-Bürgerschaft, bzw. bei Frauen aus einem Nicht-EU-Land der Besitz des Aufenthaltsscheines (carta di soggiorno)

Wo wird das Ansuchen abgegeben?
Das Ansuchen um staatliches Mutterschaftsgeld kann bei jedem Patronat eingereicht werden. Die diesbezüglichen Adressen finden sie im FamilienAdressbuch.

Wann wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, der Adoption oder der Anvertrauung vor der Adoption gestellt werden.

Welche Unterlagen sind nötig?
Der Antrag auf staatliches Mutterschaftsgeld muss auf einem eigens dafür vorgesehenen Formblatt (siehe Downloads) erfolgen. Dem Antrag muss die Kopie eines gültigen Ausweises beigelegt werden, falls die Einreichung über Dritte erfolgt. Frauen aus einem Nicht-EU-Land müssen eine Kopie des Aufenthaltsscheines beilegen.

Wie hoch ist der zu erwartende finanzielle Betrag?
Das staatliche Mutterschaftsgeld umfasst fünf Monatsbeträge, deren Höhe jährlich neu festgelegt wird. Das Mutterschaftsgeld wird in einmaliger Zahlung ausbezahlt. Für Geburten oder Adoptionen im Jahre 2005 beträgt das Mutterschaftsgeld 1.419,60 Euro (fünf Raten zu 283,92 Euro).

Wie und wo wird das Geld ausbezahlt?
Das Geld wird direkt auf das Bankkonto der Antragstellerin überwiesen oder per Scheck ausbezahlt.

Anmerkungen
Falls die Mutter verstorben oder abgängig ist, bzw. der Vater allein erziehungsberechtigt ist, kann das Mutterschaftsgeld auch dem Vater ausbezahlt werden.

 
Familiengeld des Staates
Das staatliche Familiengeld ist eine finanzielle Leistung, die an das Familieneinkommen und -vermögen gebunden ist. Es steht allen in Italien, bzw. Südtirol (bezogen auf Ansuchen in der Provinz Bozen) ansässigen EU-Bürgern und EU-Bürgerinnen zu.
Wer hat Anrecht auf das staatliche Familiengeld?
Das Ansuchen um staatliches Familiengeld kann nur von einem Elternteil gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: 
  • EU-Staatsbürgerschaft
  • zur Familie müssen mindestens drei Kinder unter 18 Jahren zählen
  • das Familieneinkommen samt Vermögensbewertung darf eine jährliche Höchstsumme nicht überschreiten. Für das Jahr 2005 beträgt diese – bei fünf Familienmitgliedern - 21.309,43 Euro
  • bei zusätzlichen Familienmitgliedern verschiebt sich diese Grenze im Verhältnis nach oben

Wo wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen um staatliches Familiengeld kann bei jedem Patronat eingereicht werden. Die Telefonnummern der einzelnen Patronate in Südtirol finden Sie im FamilienAdressbuch.

Wann wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen um staatliches Familiengeld kann ab 1. Jänner des Jahres, für welches angesucht wird, bis zum 31. Jänner des darauf folgenden Jahres eingereicht werden. Wer für das Jahr 2005 ansucht, kann also das Gesuch zwischen 1.1.2005 und 31.1.2006 abgeben. Das Gesuch muss jährlich erneuert werden.

Welche Dokumente sind nötig?
Der Antrag auf staatliches Familiengeld ist auf dem eigens dafür vorgesehenen Formblatt einzureichen (siehe Downloads).

Wie hoch ist die zu erwartende finanzielle Leistung?
Das staatliche Familiengeld wird auf 13 Monate pro Jahr berechnet. Der monatliche Höchstbetrag für das Jahr 2005 beläuft sich auf 118,38 Euro. Das staatliche Familiengeld ist vom Familieneinkommen und -vermögen und der Anzahl der Familienmitglieder abhängig.

Wie und wo wird das Geld ausbezahlt?
Das Geld wird direkt auf das Bankkonto der Antragsteller überwiesen oder per Scheck ausbezahlt.

Anmerkungen
Der Anspruch auf das staatliche Familiengeld besteht ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen (mindestens drei eigene minderjährige Kinder) erfüllt sind. Wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (wenn etwa eines der drei Kinder das 18. Lebensjahr erreicht), dann erlischt das Anrecht auf staatliche Familiengeld ab dem ersten Tag des Folgemonats.
Das staatliche Familiengeld kann zusätzlich zum regionalen Familiengeld und zum Familiengeld des Landes bezogen werden.