Wo wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen um das Familiengeld der Region Trentino-Südtirol kann bei jedem Patronat eingereicht werden. Die diesbezüglichen Adressen der Patronate finden Sie im FamilienAdressbuch.
Wann wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen kann jederzeit gestellt werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Um den Zuschuss ohne Unterbrechung beziehen zu können, muss der Antrag jährlich zwischen 1. Juli und 31. Dezember erneuert werden.
Welche Unterlagen sind nötig?
Der Antrag auf Familiengeld der Region Trentino-Südtirol muss auf dem eigens dafür vorgesehenen Formblatt erfolgen. Das Formblatt steht als Download (siehe unten) zur Verfügung.
Wie lange besteht der Anspruch?
Der Anspruch besteht so lange, als mindestens zwei zu Lasten lebende Kinder, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, in der Familie leben.
Wie hoch ist die zu erwartende Zulage?
Die Höhe des regionalen Familiengeldes richtet sich nach der Anzahl der zu Lasten lebenden minderjährigen Kinder und nach dem Familieneinkommen und -vermögen. Der monatliche Beitrag wird dann ausgezahlt, wenn die Familie mindestens zwei minderjährige Kinder zählt.
Um in den Genuss des regionalen Familiengeldes zu kommen, darf das Familieneinkommen den Betrag von 43.666 Euro nicht überschreiten. Ist dies der Fall, so erhält die Familie monatlich 50 Euro.
Bei einem Jahreshöchsteinkommen von maximal 12.244 Euro stehen einer Familie mit zwei Kindern hingegen 95 Euro monatlich zu. Familien mit drei Kindern erhalten 190 Euro, Familien mit vier Kindern 285 Euro monatlich.
Handelt es sich um eine Familie mit nur einem Elternteil und zwei Kindern, so beträgt der monatliche Zuschuss 103 Euro. Bei drei Kindern erhöht sich der Beitrag auf 190 Euro und bei vier Kindern auf monatliche 440 Euro. Die maximale Einkommensgrenze liegt wiederum bei 43.666 Euro.
Bei Familien, zu denen ein Kind mit Behinderung gehört, wird die monatliche Zulage bereits ab dem ersten Kind ausbezahlt. Für jedes Kind mit Behinderung erhält die Familie monatlich 300 Euro. Das Höchsteinkommen für das Recht auf die monatliche Zulage liegt bei diesen Familien bei 38.411 Euro.
Unterlagen für die genaue Vermögensberechnung stellt das Amt für Vorsorge und Sozialversicherung zur Verfügung. Außerdem können Sie die Unterlagen auf dieser Seite (siehe unten) downloaden. Auskünfte können auch unter der kostenlosen Telefonnummer 800 01 87 96 eingeholt werden.
Wie und wo wird das Geld ausbezahlt?
Das Geld wird direkt auf das Bankkonto der Antragsteller überwiesen oder per Scheck ausbezahlt.
Historischer Wohnsitz
Der historische Wohnsitz wird von der Ansässigkeitsgemeinde ausgestellt. Auf jeden Fall muss ein Jahr Ansässigkeit vor dem Einreichtermin nachgewiesen werden.
Wo wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen um Rentenbeiträge für Erziehungsarbeit kann bei jedem Patronat eingereicht werden. Die diesbezüglichen Adressen finden Sie im FamilienAdressbuch.
Wann wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen kann nach der Bezahlung der letzten Jahresrate der Rentenversicherung eingereicht werden. Wer für das Jahr 2005 ansucht, kann also erst ab April 2006 um die Rückerstattung des Beitrages ansuchen. Die Region Trentino-Südtirol gewährt den Beitrag auf die ab 1. Jänner 2005 eingezahlten freiwilligen Beiträge.
Welche Unterlagen sind nötig?
Der Antrag um Rentenbeiträge für Erziehungsarbeit muss auf dem eigens dafür vorgesehenen Formblatt erfolgen. Außerdem ist dem Antrag eine Bescheinigung über die eingezahlten freiwilligen Rentenbeiträge beizulegen.
Wie oft kann um den Zuschuss angesucht werden?
Bei jedem Kind kann um den Zuschuss angesucht werden, vorausgesetzt, dass innerhalb dessen dritten Lebensjahres ein zusätzliches Jahr unbezahlter Wartestand genommen wird.
Wie hoch ist der zu erwartende Betrag?
Der Beitrag entspricht dem Ausmaß des eingezahlten Vorsorgebeitrages, maximal jedoch 3.500 Euro für 12 Monate. Der Zuschuss ist ausschließlich an die Rentenabsicherung gebunden. Falls die Mutter oder der Vater beschließt, ein Jahr lang nicht voll, sondern in Teilzeit zu arbeiten, so wird maximal die Hälfte des Beitrages ausbezahlt (maximal 1.750 Euro). Beschließt auch der zweite Elternteil mindestens drei Monate Elternzeit in Anspruch zu nehmen, so wird die Rentenabsicherung für maximal 15 Monate bezuschusst.
Wie und wo wird das Geld ausbezahlt?
Der Betrag wird direkt auf das Bankkonto der Antragssteller überwiesen oder per Scheck ausbezahlt.
Anmerkungen
Der Rentenbeitrag für Erziehungsarbeit wird erst bei Nachweis der freiwilligen Renteneinzahlung rückerstattet. Um den Beitrag kann auch angesucht werden, wenn weniger als ein Jahr zusätzlicher Wartestand genommen wird. Der Zuschuss zur Rentenabsicherung wird aufgrund der Dauer des unbezahlten Wartestandes (oder der Arbeitslosigkeit) berechnet. Der historische Wohnsitz wird von der Ansässigkeitsgemeinde ausgestellt.
Wo wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen um Rentenbeiträge für Pflegearbeit kann bei jedem Patronat eingereicht werden. Die diesbezüglichen Adressen finden Sie im FamilienAdressbuch.
Wann wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen kann nach Bezahlung der letzten Jahresrate gestellt werden. Wer für das Jahr 2005 ansucht, kann also erst ab April 2006 um die Rückerstattung des Beitrages ansuchen. Der Antrag muss jährlich erneuert werden. Die Region Trentino-Südtirol gewährt den Beitrag auf die ab 1. Jänner 2005 eingezahlten freiwilligen Beiträge.
Welche Dokumente sind nötig?
Der Antrag auf Rentenbeiträge für Pflegearbeit muss auf dem eigens dafür vorgesehenen Formblatt erfolgen. Die Bescheinigung der eingezahlten freiwilligen Rentenbeiträge ist beizulegen.
Wie oft oder wie lange kann um den Zuschuss angesucht werden?
Der Antrag kann so lange gestellt werden, als die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Wie hoch ist der zu erwartende Betrag?
Der Beitrag ist ausschließlich an die Rentenabsicherung gebunden und entspricht dem Ausmaß des bisher eingezahlten Rentenbeitrages (maximal 3.500 Euro pro Jahr). Wer neben der Pflegearbeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, bekommt nur die Hälfte des zustehenden Betrages ausbezahlt.
Wie und wo wird das Geld ausbezahlt?
Das Geld wird direkt auf das Bankkonto der Antragsteller überwiesen oder per Scheck ausbezahlt.
Anmerkungen
Der Rentenbeitrag für Pflegearbeit kann über einen längeren Zeitraum hinweg gewährt werden, jedoch höchstens bis zum Erreichen der Mindestvoraussetzung für die Dienstalters- oder Altersrente. Der Rentenbeitrag muss vom Antragsteller eingezahlt werden und wird nach Vorweisen der Einzahlung rückerstattet.
Pflegestufen: in die 3. und 4. Pflegestufe fallen jene Personen, die nicht selbständig für sich sorgen können, stationärer Pflege bedürfen und Anrecht auf das Begleitgeld haben. Auf der Bewertungsskala der Pflegebedürftigkeit müssen sie mindestens 180 Punkte erreichen. Jene Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen die entsprechende Bestätigung der Sanitätskommission vorweisen.
Verwandtschaftsgrad: die pflegebedürftigen Personen müssen mit der Betreuerin oder dem Betreuer verwandt sein. Verwandtschaft versteht sich diesbezüglich bis zum 4. Grad; bei Verschwägerten bis zum 2. Grad und bei Verwandten des Lebensgefährten, bzw. der Lebensgefährten bis zum 2. Grad.
Der historische Wohnsitz wird von der Ansässigkeitsgemeinde ausgestellt.
Das regionale Familienpaket sieht einen Zuschuss für die Rentenabsicherung jener Personen vor, die kranke Angehörige der 3. oder 4. Pflegestufe zu Hause betreuen.
Wo wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen um einen Zuschuss für eine Zusatzrente kann bei jedem Patronat abgegeben werden. Die jeweiligen Adressen der Patronate finden Sie im FamilienAdressbuch.
Wann wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen kann jeweils nach Bezahlung der letzten Jahresrate gestellt werden. Es muss jährlich erneuert werden. Die Region Trentino-Südtirol gewährt den Beitrag auf die ab dem 1. Jänner 2005 eingezahlten freiwilligen Beiträge.
Welche Dokumente sind nötig?
Der Antrag um einen Zuschuss für eine Zusatzrente muss auf dem eigens vorgesehenen Formblatt erfolgen.
Wie lange kann der Beitrag bezogen werden?
Der Beitrag kann höchstens zehn Jahre lang bezogen werden.
Wie hoch ist der zu erwartende Betrag?
Je nach wirtschaftlicher Lage der Antragsteller wird zwischen 30 und 50 Prozent des eingezahlten Betrages rückerstattet. Der Beitrag beläuft sich jedoch auf maximal 500 Euro im Jahr.
Wie und wo wird das Geld ausbezahlt?
Der Betrag wird direkt auf das Bankkonto der Antragssteller überwiesen oder per Scheck ausbezahlt.
Anmerkungen
Der Zuschuss für eine Zusatzrente wird gegen Vorlage des Einzahlungsnachweises in den Zusatzrentenfonds gewährt. Der Beitrag wird nicht vorgestreckt, sondern den Antragstellern rückerstattet. Frauen, die für die Hausfrauenrente einzahlen oder diese bereits beziehen, können nicht um einen Zuschuss für eine Zusatzrente ansuchen. Weiters ist der Zuschuss nicht mit den Beiträgen für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungs- oder Pflegezeiten oder mit dem neuen regionalen Familiengeld kumulierbar. Wer in den Genuss von Maßnahmen der Ergänzungsvorsorge zugunsten der im Haushalt tätigen Personen, der Bauern und Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter kommt, kann nicht um einen Zuschuss für eine Zusatzrente ansuchen.
Der historische Wohnsitz wird von der Ansässigkeitsgemeinde ausgestellt.