Wie hoch ist der Beitrag?
siehe eigene Tabelle
Wann kann angesucht werden?
Jederzeit, das Familiengeld wird ab dem Folgemonat des Ansuchens ausbezahlt. Um das Familienegeld ohne Unterbrechung zu beziehen, muss der Antrag jährlich zwischen dem 1. September und 31. Dezember gestellt werden.
Wo kann angesucht werden?
Bei den Patronaten (siehe FamilienAdressbuch ) oder direkt beim Landesamt für Vorsorge und Sozialversicherung mit eigenem Formblatt.
Wichtige Hinweise
Familien mit Kindern mit einer Invalidität von 74 % bekommen das Familiengeld bereits ab dem 1. Kind und ohne Altersbegrenzung.
Die Kinder müssen auf dem Familienbogen der Ansuchenden aufscheinen.
Die Einkommensstufen wurden für 2008 an die Inflationsrate angepasst. Diese Erhöhung gilt rückwirkend für alle Ansuchen ab 1.1.2008.
Die Familien mit einem Kind bekommen je nach Einkommensstufe jährlich einen Beitrag zwischen 600 bis 840 Euro, rückwirkend vom 1.1.2008.
Wo wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen um Rentenbeiträge für Erziehungsarbeit kann bei jedem Patronat eingereicht werden. Die diesbezüglichen Adressen finden Sie im FamilienAdressbuch.
Wann wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen kann nach der Bezahlung der letzten Jahresrate der Rentenversicherung eingereicht werden. Wer für das Jahr 2005 ansucht, kann also erst ab April 2006 um die Rückerstattung des Beitrages ansuchen. Die Region Trentino-Südtirol gewährt den Beitrag auf die ab 1. Jänner 2005 eingezahlten freiwilligen Beiträge.
Welche Unterlagen sind nötig?
Der Antrag um Rentenbeiträge für Erziehungsarbeit muss auf dem eigens dafür vorgesehenen Formblatt erfolgen. Außerdem ist dem Antrag eine Bescheinigung über die eingezahlten freiwilligen Rentenbeiträge beizulegen.
Wie oft kann um den Zuschuss angesucht werden?
Bei jedem Kind kann um den Zuschuss angesucht werden, vorausgesetzt, dass innerhalb dessen dritten Lebensjahres ein zusätzliches Jahr unbezahlter Wartestand genommen wird.
Wie hoch ist der zu erwartende Betrag?
Der Beitrag entspricht dem Ausmaß des eingezahlten Vorsorgebeitrages, maximal jedoch 3.500 Euro für 12 Monate. Der Zuschuss ist ausschließlich an die Rentenabsicherung gebunden. Falls die Mutter oder der Vater beschließt, ein Jahr lang nicht voll, sondern in Teilzeit zu arbeiten, so wird maximal die Hälfte des Beitrages ausbezahlt (maximal 1.750 Euro). Beschließt auch der zweite Elternteil mindestens drei Monate Elternzeit in Anspruch zu nehmen, so wird die Rentenabsicherung für maximal 15 Monate bezuschusst.
Wie und wo wird das Geld ausbezahlt?
Der Betrag wird direkt auf das Bankkonto der Antragssteller überwiesen oder per Scheck ausbezahlt.
Anmerkungen
Der Rentenbeitrag für Erziehungsarbeit wird erst bei Nachweis der freiwilligen Renteneinzahlung rückerstattet. Um den Beitrag kann auch angesucht werden, wenn weniger als ein Jahr zusätzlicher Wartestand genommen wird. Der Zuschuss zur Rentenabsicherung wird aufgrund der Dauer des unbezahlten Wartestandes (oder der Arbeitslosigkeit) berechnet. Der historische Wohnsitz wird von der Ansässigkeitsgemeinde ausgestellt.
Wo wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen um Rentenbeiträge für Pflegearbeit kann bei jedem Patronat eingereicht werden. Die diesbezüglichen Adressen finden Sie im FamilienAdressbuch.
Wann wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen kann nach Bezahlung der letzten Jahresrate gestellt werden. Wer für das Jahr 2005 ansucht, kann also erst ab April 2006 um die Rückerstattung des Beitrages ansuchen. Der Antrag muss jährlich erneuert werden. Die Region Trentino-Südtirol gewährt den Beitrag auf die ab 1. Jänner 2005 eingezahlten freiwilligen Beiträge.
Welche Dokumente sind nötig?
Der Antrag auf Rentenbeiträge für Pflegearbeit muss auf dem eigens dafür vorgesehenen Formblatt erfolgen. Die Bescheinigung der eingezahlten freiwilligen Rentenbeiträge ist beizulegen.
Wie oft oder wie lange kann um den Zuschuss angesucht werden?
Der Antrag kann so lange gestellt werden, als die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Wie hoch ist der zu erwartende Betrag?
Der Beitrag ist ausschließlich an die Rentenabsicherung gebunden und entspricht dem Ausmaß des bisher eingezahlten Rentenbeitrages (maximal 3.500 Euro pro Jahr). Wer neben der Pflegearbeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, bekommt nur die Hälfte des zustehenden Betrages ausbezahlt.
Wie und wo wird das Geld ausbezahlt?
Das Geld wird direkt auf das Bankkonto der Antragsteller überwiesen oder per Scheck ausbezahlt.
Anmerkungen
Der Rentenbeitrag für Pflegearbeit kann über einen längeren Zeitraum hinweg gewährt werden, jedoch höchstens bis zum Erreichen der Mindestvoraussetzung für die Dienstalters- oder Altersrente. Der Rentenbeitrag muss vom Antragsteller eingezahlt werden und wird nach Vorweisen der Einzahlung rückerstattet.
Pflegestufen: in die 3. und 4. Pflegestufe fallen jene Personen, die nicht selbständig für sich sorgen können, stationärer Pflege bedürfen und Anrecht auf das Begleitgeld haben. Auf der Bewertungsskala der Pflegebedürftigkeit müssen sie mindestens 180 Punkte erreichen. Jene Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen die entsprechende Bestätigung der Sanitätskommission vorweisen.
Verwandtschaftsgrad: die pflegebedürftigen Personen müssen mit der Betreuerin oder dem Betreuer verwandt sein. Verwandtschaft versteht sich diesbezüglich bis zum 4. Grad; bei Verschwägerten bis zum 2. Grad und bei Verwandten des Lebensgefährten, bzw. der Lebensgefährten bis zum 2. Grad.
Der historische Wohnsitz wird von der Ansässigkeitsgemeinde ausgestellt.
Das regionale Familienpaket sieht einen Zuschuss für die Rentenabsicherung jener Personen vor, die kranke Angehörige der 3. oder 4. Pflegestufe zu Hause betreuen.
Wo wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen um einen Zuschuss für eine Zusatzrente kann bei jedem Patronat abgegeben werden. Die jeweiligen Adressen der Patronate finden Sie im FamilienAdressbuch.
Wann wird das Ansuchen gestellt?
Das Ansuchen kann jeweils nach Bezahlung der letzten Jahresrate gestellt werden. Es muss jährlich erneuert werden. Die Region Trentino-Südtirol gewährt den Beitrag auf die ab dem 1. Jänner 2005 eingezahlten freiwilligen Beiträge.
Welche Dokumente sind nötig?
Der Antrag um einen Zuschuss für eine Zusatzrente muss auf dem eigens vorgesehenen Formblatt erfolgen.
Wie lange kann der Beitrag bezogen werden?
Der Beitrag kann höchstens zehn Jahre lang bezogen werden.
Wie hoch ist der zu erwartende Betrag?
Je nach wirtschaftlicher Lage der Antragsteller wird zwischen 30 und 50 Prozent des eingezahlten Betrages rückerstattet. Der Beitrag beläuft sich jedoch auf maximal 500 Euro im Jahr.
Wie und wo wird das Geld ausbezahlt?
Der Betrag wird direkt auf das Bankkonto der Antragssteller überwiesen oder per Scheck ausbezahlt.
Anmerkungen
Der Zuschuss für eine Zusatzrente wird gegen Vorlage des Einzahlungsnachweises in den Zusatzrentenfonds gewährt. Der Beitrag wird nicht vorgestreckt, sondern den Antragstellern rückerstattet. Frauen, die für die Hausfrauenrente einzahlen oder diese bereits beziehen, können nicht um einen Zuschuss für eine Zusatzrente ansuchen. Weiters ist der Zuschuss nicht mit den Beiträgen für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungs- oder Pflegezeiten oder mit dem neuen regionalen Familiengeld kumulierbar. Wer in den Genuss von Maßnahmen der Ergänzungsvorsorge zugunsten der im Haushalt tätigen Personen, der Bauern und Bäuerinnen, Halb- und Teilpächter kommt, kann nicht um einen Zuschuss für eine Zusatzrente ansuchen.
Der historische Wohnsitz wird von der Ansässigkeitsgemeinde ausgestellt.