Bezirksgemeinschaft
Finanzielle Sozialhilfe
Die finanzielle Sozialhilfe der Bezirksgemeinschaften und des Betriebes für Sozialdienste Bozen unterstützt Familien und Alleinstehende in Not. Die Gelder sind Teil eines persönlichen Sozialhilfeprogramms, das Beratung und Betreuung zur Überwindung der Notsituation anbietet.
Wer hat Anrecht auf die Leistungen der finanziellen Sozialhilfe?
Jene Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, haben Anrecht auf finanzielle Sozialhilfe: 
  • wer eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreitet. Diese Grenzen ändern sich je nach Art der beanspruchten Leistung und werden jährlich neu festgelegt
  • italienische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen
  • Bürger und Bürgerinnen aus EU- und Nicht-EU-Ländern mit ständigem Wohnsitz in der Provinz Bozen

Welche finanziellen Leistungen werden angeboten?

  • Beitrag zur Aufrechterhaltung des Familienlebens und des Haushaltes: dieser Beitrag wird monatlich ausbezahlt und richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Im Jahr 2005 wird ein Höchstbetrag von 730 Euro monatlich ausgezahlt
  • Beitrag zur Erreichung des sozialen Mindesteinkommens: diese Differenzzahlung zur Erreichung des sozialen Mindesteinkommens wird jährlich neu festgelegt. Der Beitrag dient zur Deckung der Grundbedürfnisse (Nahrung, Kleidung, Hygiene, Gesundheit) und wird monatlich und höchstens für sechs Monate gewährt. Stammen die Einnahmen der Antragsteller ausschließlich aus der Rente, so kann diese finanzielle Leistung auch für zwölf Monate gewährt werden
  • Beitrag für Miete und Wohnnebenkosten: die Höhe des Beitrages hängt von der Höhe der belegten Ausgaben ab. Schwarzzahlungen werden nicht berücksichtigt
  • Sonderleistungen für Minderjährige zur Unterstützung der familiären und sozialen Eingliederung und der altersgerechten Entwicklung der Betroffenen. Voraussetzung, um in den Genuss dieser Leistung zu kommen, ist ein positives Gutachten der Sozialfachkraft, die sich um den Minderjährigen kümmert
  • Beitrag für Pflegefamilien: Pflegefamilien erhalten einen Beitrag zur Deckung der Ausgaben, die durch die Aufnahme eines Kindes anfallen

Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag um finanzielle Sozialhilfe wird beim zuständigen Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaft gestellt. Dort werden außerdem alle wichtigen Informationen erteilt. Ein vollständiges Adressenverzeichnis aller Bezirksgemeinschaften und Sozialsprengel finden Sie in den Kontaktadressen und im FamilienAdressbuch.