Das Land Südtirol, die Bezirksgemeinschaften, die Region Trentino-Südtirol und der Staat Italien haben spezielle Unterstützungsmaßnahmen für Familien vorgesehen. Diese gelten als Anerkennung für die Erziehungs- und Betreuungsarbeit der Eltern und zielen darauf ab, einkommensschwache Familien zu unterstützen.

Im Sommer 2005 haben die Landes- und Regionalregierung ein ganzes Bündel an Maßnahmen verabschiedet, um den Südtiroler Familien finanziell unter die Arme zu greifen. Das Familiengeld des Landes und der Region sind wohl die bekanntesten Beispiele dafür. Auch der Staat Italien sieht mehrere Maßnahmen vor, um Familien finanziell unter die Arme zu greifen.

Die öffentliche Hand sieht – neben den direkten finanziellen Zuwendungen - eine Vielzahl von Initiativen und Angeboten vor, die Familien zugute kommen. Dazu zählen etwa die Betreuung von Kindern und Jugendlichen während und außerhalb der Schulzeiten. Neben der öffentlichen Hand sind eine Vielzahl privater Vereine und Organisationen in diesen Bereichen aktiv.

Der Staat Italien sieht verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Elternschaft und zur Förderung der Erziehungszeiten vor. Die bekanntesten sind wohl der Entlassungsschutz für schwangere Frauen und das Recht auf Mutterschaftsurlaub. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten mit einigen Ausnahmen auch für Adoptiv- und Pflegeeltern.